Fondspolice ohne Garantien
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge nicht im (klassischen) Sicherungsvermögen eines Lebensversicherers, sondern ausschließlich in Fonds oder Fondskonzepten angelegt. Garantien für eine Mindestrente oder ein Mindestrentenkapital bieten Produkte dieser Art nicht. Sie erhalten allerdings einen garantierten Rentenfaktor zur Umrechnung des Rentenkapitals in eine monatliche Altersrente. Im Fokus steht jedoch die Erzielung einer langfristig maximalen Rendite mithilfe einer freien Fondsauswahl.
Bei Kurssteigerungen der Fonds erzielen Sie einen Wertzuwachs, bei Kursrückgängen tragen Sie allerdings auch das Risiko eines Wertverlustes. Je chancen- und risikoreicher die Fonds Ihrer Wahl investiert sind, desto stärker sind auch die möglichen Schwankungen des Fondsguthabens (sog. Volatilität). Die konkrete Wertentwicklung wird dabei von einer Reihe von Faktoren beeinflusst. Diese sind beispielsweise die Auswahl der Fonds, die Anlageentscheidungen des Fondsmanagements und letztendlich die Entwicklung der einzelnen im Fondsvermögen befindlichen Aktien- und Wertpapiertitel vor dem Hintergrund der jeweils für sie maßgeblichen Kapitalmärkte, Zinssätze, Teuerungsrate und Währungsparitäten.
Eine verlässliche Aussage über die zukünftige tatsächliche Entwicklung der Fonds ist nicht möglich. Insbesondere können aus vergangenen Wertentwicklungen keine künftigen Wertentwicklungen abgeleitet werden. Das Fondsguthaben ist als Sondervermögen vor einer möglichen Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt, da es nicht in die Insolvenzmasse fällt.
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